Wer nicht vorwärts geht kommt zurücke.

Was gehört alles in ein Impressum für einen Onlineshop?

Ein Impressum ist für jeden Onlineshopbetreiber Pflicht. Die Impressumspflicht gilt für alle geschäftsmäßigen Online-Dienste und ist in Deutschland im Medienstaatsvertrag (MStV) und im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Der MStV regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rundfunk und Telemedien, während das TMG die Vorschriften für die Nutzung von Telemedien regelt. Das Impressum muss auf der Webseite leicht auffindbar sein und bestimmte Angaben enthalten. Es ist wichtig, dass die Angaben im Impressum korrekt und vollständig sind, da bei Verstößen gegen die Impressumspflicht hohe Bußgelder drohen können.

Kontaktinformationen

Name und Anschrift des Shopbetreibers

Das Impressum muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Die Mindestangaben sind Name, Anschrift, Rechtsform und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer) des Shopbetreibers. Wichtig ist, dass die Angabe einer Mehrwertdiensterufnummer im Impressum keinesfalls reicht. Das gilt für Rufnummern wie 0900-Nummern, 0180-Nummer oder Ähnliche. Als Anbieter brauchen Sie keine kostenfreie Rufnummer zur Verfügung zu stellen. Es gibt auch die Möglichkeit, ein Pseudonym im Impressum zu verwenden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sollten Sie bislang ihre persönlichen Adressdaten angegeben haben, sollten Sie sich gegebenenfalls eine Geschäftsadresse zulegen. Dann brauchen Sie bei einer beruflich genutzten Webseite nicht Ihre persönlichen Adressdaten preiszugeben.

Vertretungsberechtigte Personen

Es müssen die Vertretungsberechtigten des Unternehmens genannt werden.

Registereintrag

Wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, muss auch der Registereintrag angegeben werden. Es ist das zuständige Registergericht, die Bezeichnung und der Ort des Registers sowie die Registernummer im Impressum anzugeben. Wenn Sie als Anbieter im Ausland registriert sind und in Deutschland aktiv sind, müssen Sie Ihr ausländisches Gesellschaftsregister nennen. Außerdem ist die Angabe der Registernummer, unter der die ausländische Gesellschaft aufgeführt wird, erforderlich.

Angaben bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften

Handelt es sich bei dem Anbieter um eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, die Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann, sind zusätzliche Angaben sind notwendig. Juristische Personen sind etwa Vereine, Aktiengesellschaften und eine GmbH. Personenhandelsgesellschaften sind z.B. eine OHG, eine KG sowie eine GbR. Hier ist neben der Angabe der jeweiligen Rechtsform im Impressum erforderlich, dass der gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vertreter genannt wird. Befinden sich Ihre AG, KG auf Aktien oder GmbH in der Abwicklung oder Liquidation, muss dies ebenfalls im Impressum stehen. Wenn sich etwa eine GmbH im Gründungsstadium befindet, muss dies ebenfalls im Impressum angegeben werden. Das lautet dann z.B. wie folgt … GmbH „i.G.“.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine der Pflichtangaben, sofern sie vom Finanzamt zugeteilt wurde. Im Gegensatz dazu müssen Steuernummern nicht im Impressum angegeben werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine fehlende oder falsche Angabe der USt-IdNr. zu Abmahnungen führen kann.

Steuerpflichtiger

Wenn Sie als Unternehmer steuerpflichtig sind, müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) im Impressum angeben. Wenn Sie einen Onlineshop betreiben und im Ausland leben, müssen Sie auch die steuerlichen Pflichten im jeweiligen Land beachten.

Verantwortlich für den Inhalt

Ein Impressum ist für jeden Onlineshop verpflichtend und dient dazu, den Verantwortlichen für den Inhalt der Website zu kennzeichnen. Man soll erkennen, welche Person verantwortlich für den Inhalt ist. Es müssen dabei bestimmte Pflichtangaben wie Name, Anschrift, und weitere Kontaktdaten des Verantwortlichen angegeben werden.

Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde

Eine weitere wichtige Angabe ist die zuständige Aufsichtsbehörde, die im Impressum anzugeben ist. Für Berufe, die eine behördliche Zulassung benötigen, gilt die Pflicht, ihre zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum zu nennen.

Zuständige Kammer

Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben, zum Beispiel Arzt, Physiotherapeut, Rechtsanwalt, müssen Sie Ihre gesetzliche Berufsbezeichnung, Name und Anschrift der zuständigen Kammer und das dazugehörige Land angeben. Sollten Sie zusätzlich berufsrechtlichen Regelungen unterliegen, müssen Sie diese ebenfalls anführen. Genauso wie den Link zu der Quelle, auf der die Regeln stehen.

Streitschlichtung

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung

Im Impressum muss auch ein Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) angegeben werden. Die OS-Plattform soll Verbrauchern und Unternehmern helfen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Der Link muss leicht zugänglich und gut sichtbar sein.

Verbraucherschlichtungsstelle

Wenn der Onlineshop gewerblich betrieben wird, muss auch die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle genannt werden. Diese soll bei Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen zur schnellen und kostengünstigen Klärung beitragen. Ein Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform (OS) ist ebenfalls erforderlich.

Haftungsausschluss

Haftung für Links

Für die Haftung für Hyperlinks gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung des Webseitenbetreibers für von ihm gesetzte externe Links kommt erst dann in Betracht, wenn er Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte hat. Ein Disclaimer kann die Haftung nicht ausschließen, ist aber dennoch sinnvoll, um rechtliche Risiken zu minimieren. Sie sollten vorher prüfen, auf welche andere Webseiten Sie verlinken wollen.

Urheberrecht

Urheberrechtshinweise

Das Urheberrecht regelt den Nachweis von Bildern in Publikationen. Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.

Bilder- und Grafikurheberrechte

Auch die Bilder und Grafiken, die auf der Webseite verwendet werden, müssen rechtssicher sein. Das Urheberrechtsgesetz schützt die Urheber von Bildern, Grafiken und Fotografien. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers oder des Rechteinhabers sollten keine Bilder verwendet werden. Eine Nennung des Urhebers im Impressum reicht gegebenenfalls nicht aus. Zusätzlich sollte, wenn möglich, der Urheber direkt unter- oder oberhalb des Bildes genannt werden.

Rechtswirksamkeit

Anwendbares Recht

Innerhalb der EU gilt das sogenannte Herkunftslandprinzip. Dieses Prinzip schützt geschäftsmäßige Anbieter davor, eine Vielzahl nationaler Regelungen einhalten zu müssen. Es müssen Anbieter mit ihrem Impressum des Internet-Auftritts nur den Vorgaben am Ort ihrer Niederlassung entsprechen. Niedergelassen ist ein Anbieter dort, wo er durch eine feste Einrichtung auf unbestimmte Zeit eine Wirtschaftstätigkeit tatsächlich ausübt.

Gerichtsstand

Eine wichtige Information, die oft vergessen wird, ist der Gerichtsstand. Laut BGH kann das Impressum einer Webseite den Gerichtsstand in Deutschland begründen. Das bedeutet, dass Kunden bei Streitigkeiten vor deutschen Gerichten klagen können. Es ist daher gegebenenfalls wichtig, den Gerichtsstand im Impressum anzugeben, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Fazit

Es ist ratsam, sich vor der Erstellung des Impressums von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

  • Share post

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert